Die Pflegeberatung des DRK.

Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied brauchen Unterstützung? Ob altersbedingt, durch Krankheit oder nach einem Unfall – plötzlich tauchen viele Fragen auf, was als Nächstes zu tun ist. Unsere Ansprechpartnerinnen in den Pflegediensten vor Ort helfen Ihnen, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Die Pflegeberatung des DRK.
DRK Potsdam/Bad Belzig

Beratung mit Herz und Verstand

Wir beraten Sie kompetent zu Ihrem individuellen Hilfebedarf bzw. dem Ihres Angehörigen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Auswahl passender Angebote.

Sie erhalten Informationen zu allen Fragen rund um die Pflege, zu den verschiedenen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und dazu, wie sich diese vor Ort kombinieren lassen. Das nötige Infomaterial stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Alle, die Fragen rund um die Pflege haben oder Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags brauchen, können sich telefonisch oder persönlich an uns wenden. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten – zum Beispiel bei der Beantragung eines Pflegegrades oder der Organisation einer Haushaltshilfe.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einer ganzen Reihe von Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Hier finden Sie einen Überblick:

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Unter Hilfen durch andere versteht der Gesetzgeber (§ 14 Abs. 2 SGB XI) Hilfen in diesen Bereichen:

  1. Mobilität (Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Erinnern, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Sachverhalten, Erkennen von Risiken u. v. m.)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten o. Ä.)
  4. Selbstversorgung (Waschen, Duschen, Zahnpflege, Nahrungsaufnahme, Toilettengänge, Versorgung eines Uro-/Colostomas)
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Medikation, Verbandswechsel, Kompressionstherapie, Injektionen etc.)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung des Alltags, Ruhen und Schlafen, Kontaktpflege, Sichbeschäftigen u. v. m.)

Diese Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form die Hilfen bei diesen Tätigkeiten notwendig sind.

Pflege und Unterstützung zu Hause

Dazu gehören z. B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandswechsel (häusliche Krankenpflege), die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung, aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung der pflegebedürftigen Person, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann – oder zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege, z. B. bei Berufstätigkeit der pflegenden Angehörigen.

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege)

Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege tritt ein, wenn die pflegebedürftige Person nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder tragen dazu bei, der pflegebedürftigen Person eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung

Umbaumaßnahmen sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen – z. B. durch den Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit

Pflegende Angehörige können sich freistellen lassen oder ihre Arbeitszeit reduzieren, um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. die Pflege selbst zu übernehmen.

Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Dies umfasst u. a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.

Ambulante Wohngemeinschaften

Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen es Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in häuslicher Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.

Stationäre Pflege

Ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll.

Sie haben Fragen zur Kombination von Leistungen? Lassen Sie sich gern von unseren Pflegeberaterinnen vor Ort beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen zur Pflege finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Ihre Ansprechpartnerinnen vor Ort

Ihr Kontakt

Seniorenpflegeheim „Albert Schweitzer“
Tel.: +49 35201 4730
info@drk-pflegeheimlangebrueck.de

Häuslicher Pflegedienst Langebrück
Tel.: +49 35201 779420
pflegedienst.langebrueck@drk-dresdenland.de

Häuslicher Pflegedienst Hellerau
Tel.: +49 351 8805544
pflegedienst.hellerau@drk-dresdenland.de

Das DRK Seniorenpflegeheim "Albert Schweitzer" in Dresden-Langebrück.

Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

Mobil für Sie unterwegs: Unser Pflegedienst für Dresden-Langebrück und Umgebung.

Mobil für Sie unterwegs: Unser Pflegedienst für Dresden-Hellerau und Umgebung.

Hausnotruf

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Das DRK Seniorenpflegeheim "Albert Schweitzer" in Dresden-Langebrück.

Das Service-Wohnen des DRK bietet betreutes Wohnen für Senioren.

Mobil für Sie unterwegs: Unser Pflegedienst für Dresden-Langebrück und Umgebung.

Mobil für Sie unterwegs: Unser Pflegedienst für Dresden-Hellerau und Umgebung.

Hausnotruf

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende Jetzt spenden