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PoC-Antigen-Schnelltest EinweisungenPoC-Antigen-Schnelltest Einweisungen

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PoC-Antigen-Schnelltest Einweisungen (nach dem 2G+ Prinzip)

Um die Virusausbreitung möglichst schnell einzudämmen, sind lt. CORONA-Schutzverordnung beispielsweise für Pflegeheime sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Corona-Schnelltests angezeigt.

Mithilfe von PoC-Antigen-Schnelltests können so potenziell infektiöse Menschen identifiziert werden.
Antigen-Schnelltests erlauben die Auswertung auch außerhalb eines Labors.
Damit sind sie besonders flexibel und einfach in der Handhabung.

Der Antigen-Test wird insbesondere für Personen ohne Symptome empfohlen, die zum besonders gefährdeten Personenkreis zählen oder mit diesen in Kontakt stehen.
Ziel ist es, durch die präventive Testung, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrechen zu können.

Das Deutsche Rote Kreuz möchte in dieser kritischen Lage Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, in Ihrer Einrichtung PoC-Antigen-Schnelltests eigenständig durchführen zu können, damit bspw. Angehörige wieder Ihre Einrichtung besuchen können.

Personal zur Durchführung der Schnelltests

Die Durchführung der Testungen sollte durch Fachkräfte gem. § 5a Abs. 1 IfSG oder andere Personen , beispielsweise Heilerziehungspfleger*innen oder Hilfskräfte, erfolgen, die aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse von der Einrichtung als geeignet für die Anwendung der Tests nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) angesehen werden.

Vorab sollten diese Personen eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung der PoC-Antigen-Tests erhalten haben.

Einweisung in die Handhabung der Schnelltests

Gemeinsam mit dem DRK Bildungswerk Sachsen gGmbH stellen wir Ihnen eine theoretische und praktische Einweisung in die Handhabung der Schnelltests zur Verfügung.

Wir weisen Sie in die richtige Handhabung und Auswertung der PoC-Antigen-Schnelltests ein, erläutern Anwendungszweck sowie Rechtsgrundlagen, erklären Ihnen das Anlegen der entsprechenden  Schutzausrüstung und unterweisen Sie praktisch in der Anwendung der PoC-Schnelltests.

Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme ist aktuell nur nach dem 2G+ Prinzip möglich.
Das heißt: Sie müssen aus Sicherheitsgründen nachweislich geimpft bzw. genesen sein und einen tagesaktuell gültigen Testnachweis vorzeigen.

FFP2-Maske sowie Schutzbrille/Faceshields sind durch jeden Teilnehmenden selbst zu stellen.
Bitte bringen Sie die in Ihrer Einrichtungen in Anwendung befindlichen Schnelltests mit, damit wir entsprechend darauf eingehen können.

Hier gelangen Sie zur Terminanmeldung (Kurs: "PoC-Antigen-Schnelltest-Einweisung").

Kursanmeldung Online

POC-ANTIGE

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